Kinderschutzkonzept
Inhaltsverzeichnis
1.Einleitung
2. Personalverantwortung und Fortbildung
2.1 Personalauswahl
2.2 Einstellungsgespräch
2.3 Erweitertes Führungszeugnis
2.4 Selbstverpflichtungserklärung
2.5 Personalentwicklung
3. Partizipation und Risikoanalyse
4. Verhaltenskodex
5. Kommunikationsstandards
5.1 Allgemeine Kommunikationsstandards zum Kinderschutz
5.2 Verpflichtungserklärung externer Berichterstattender
6. Akteure des Kinderschutzsystems im Verein
6.1 Kinderschutzbeauftragter
6.2 Beschwerdestelle
6.3 Taskforce Kinderschutz
7. Fallmanagement-System
7.1 Meldung und Anzeige von Verdachtsfällen
7.2 Untersuchung von Verdachtsfällen
7.3 Fallmanagement und Beschwerdewege
7.3.1 Verdacht erhärtet sich nicht
7.3.2 Verstoß gegen interne Verhaltensrichtlinien
7.3.3 Verdacht bestätigt sich
7.4 Dokumentationspflicht
7.5 Schutzmaßnahmen für Betroffene und Jugendliche
8. Prävention und Kooperation mit Fachleuten
8.1 Erkennen von Vorfällen
8.2 Abschätzung eines Gefährdungsrisikos
8.3 Im konkreten Verdachtsfall
9. Anhänge
1. Einleitung
Der SV DJK Grün-Weiß Spahnharrenstätte e.V. sieht sich in besonderer Verantwortung für den Schutz von Kindern und Jugendlichen, die in unserem Verein Sport treiben, sich engagieren oder in anderer Weise mit uns in Kontakt stehen. Als Sportverein sind wir ein Ort der Begegnung, des Lernens und des sozialen Miteinanders - insbesondere für junge Menschen. Deshalb ist es unser Ziel, ein sicheres Umfeld zu schaffen, in dem Kinder und Jugendliche frei von Gewalt, Diskriminierung und Ausbeutung aufwachsen und sich entfalten können. Mit unserem Kinderschutzkonzept verfolgen wir einen ganzheitlichen und präventiven Ansatz, der das Wohl von Kindern und Jugendlichen ins Zentrum stellt. Es soll dazu beitragen, Risiken frühzeitig zu erkennen, geeignete Schutzmaßnahmen zu etablieren und im Ernstfall angemessen zu handeln. Das Konzept wurde unter Einbeziehung verschiedener Vereinsbereiche entwickelt und wird regelmäßig überprüft und weiterentwickelt. Der SV DJK Grün-Weiß Spahnharrenstätte e.V. verpflichtet sich zu einem respektvollen, wertschätzenden und verantwortungsvollen Umgang mit jungen Menschen. Alle Trainerinnen und Trainer, Betreuerinnen und Betreuer, Funktionsträgerinnen und -träger sowie alle weiteren Beteiligten übernehmen eine Vorbildfunktion und tragen aktiv zur Umsetzung und Einhaltung des Kinderschutzkonzepts bei.
Zu den zentralen Inhalten des Konzepts gehören unter anderem:
• klare Verhaltensrichtlinien für alle im Verein tätigen Personen,
• Standards für den Umgang mit Verdachtsfällen (Fallmanagement),
• Maßnahmen der Prävention und Sensibilisierung,
• ein einheitlicher Verhaltenskodex,
• sowie eine Risikoanalyse unserer Angebote und Strukturen.
Das Kinderschutzkonzept richtet sich nicht nur an Vereinsmitglieder und ehrenamtlich Engagierte, sondern auch an Eltern, Kooperationspartner, Zuschauer und alle, die mit dem Verein in Verbindung stehen. Gemeinsam setzen wir uns für den Schutz von Kindern und Jugendlichen ein und schaffen ein sicheres Umfeld für ihre sportliche und persönliche Entwicklung. Unser Engagement basiert auf der UN-Kinderrechtskonvention sowie den gesetzlichen Regelungen des Bundeskinderschutzgesetzes.
Wir stehen ein für:
• eine Kultur des Hinsehens statt Wegschauens,
• den Schutz vor körperlicher, seelischer und sexueller Gewalt,
• sowie für Fairness, Respekt und Gleichberechtigung im Vereinsleben.
Kinderschutz ist für uns kein einmaliges Projekt, sondern ein kontinuierlicher Prozess. Deshalb verstehen wir dieses Konzept als lebendiges Dokument, das durch Erfahrungen, Rückmeldungen und neue Erkenntnisse fortlaufend weiterentwickelt wird - für ein sicheres Vereinsleben, in dem Kinder und Jugendliche sich wohlfühlen und geschützt sind.
2. Personalverantwortung und Fortbildung
Der SV DJK Grün-Weiß Spahnharrenstätte e.V. verankert den Schutz von Kindern und Jugendlichen, die am Vereinsleben teilnehmen, fest in seiner Personalpolitik. Dies umfasst sowohl die Auswahl neuer Mitarbeitender als auch deren Weiterentwicklung. Bereits im Auswahlverfahren werden gezielt Maßnahmen ergriffen, um mögliche TäterInnen zu erkennen oder von einer Tätigkeit im Verein abzuhalten. Auch wenn ein vollständiger Schutz nie garantiert werden kann, zielt der Verein darauf ab, das Risiko durch präventive Maßnahmen so gering wie möglich zu halten. Ein verantwortungsvolles Personalmanagement trägt nicht nur zum Kinder- und Jugendschutz bei, sondern sorgt auch für Transparenz und gibt neuen Mitarbeitenden, Trainerinnen, Übungsleitungen und Ehrenamtlichen Orientierung und Handlungssicherheit.
Die Mitarbeitenden des SV DJK Grün-Weiß Spahnharrenstätte e.V. stehen in vielfältigem Kontakt mit Kindern und Jugendlichen. Deshalb ist der Schutz von Minderjährigen ein fester Bestandteil bereits im Auswahlverfahren für potenzielle Übungsleiter und Ehrenamtliche. Der Kinderschutz wird systematisch und verbindlich in den Auswahlprozess integriert. Schon in den ersten Gesprächen wird die Bedeutung des Kinderschutzes betont und ausdrücklich auf das vereinseigene Konzept hingewiesen. Eine grundlegende Voraussetzung für eine Mitarbeit im Verein ist die Bereitschaft, nach den Vorgaben dieses Schutzkonzepts zu handeln.
Im Vorstellungs- und Einstellungsgespräch mit neuen Mitarbeitenden wird das Thema Kinderschutz gezielt angesprochen. Besonders wichtig ist dabei, die Haltung der Bewerber*innen zum Kinderschutz zu klären. Der Umfang und die inhaltliche Tiefe der Gespräche richten sich nach der jeweiligen Position und der erwarteten Häufigkeit des Kontakts mit Kindern und Jugendlichen.
Alle im Sportverein tätigen Mitarbeitenden – unabhängig davon, ob sie haupt-, neben- oder ehrenamtlich beschäftigt sind – sind verpflichtet, ein erweitertes Führungszeugnis vorzulegen. Dieses muss alle drei Jahre in aktueller Form erneut eingereicht werden. Einträge mit einschlägigen Vorstrafen im Bereich des Kinder- und Jugendschutzes schließen eine Mitarbeit im Verein grundsätzlich aus.
Neue Personen, die im SV DJK Grün-Weiß Spahnharrenstätte e.V. in der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen tätig werden, erhalten das Kinderschutzkonzept „Kinderschutzkonzept des SV DJK Grün-Weiß Spahnharrenstätte e.V.“. Diese enthält unter anderem Verhaltensrichtlinien, einen Verhaltenskodex sowie eine Selbstverpflichtungserklärung zum respektvollen und sicheren Umgang mit Minderjährigen. Die Kenntnisnahme und das Einverständnis zur Umsetzung der Inhalte sind schriftlich zu bestätigen und werden dokumentiert.
Die Selbstverpflichtungserklärung vom SV DJK Grün-Weiß Spahnharrenstätte e.V. dient der Verpflichtung jeder und jedes Einzelnen zu jeglichen Regeln, Richtlinien und Schutzvereinbarungen des Sportvereins.
Um den Kinderschutz langfristig und wirkungsvoll in der Personalpolitik vom SV DJK Grün-Weiß Spahnharrenstätte e.V. zu verankern, ist kontinuierliche Fortbildung ein zentraler Bestandteil. Alle Mitarbeitenden, die in Kontakt mit Kindern und Jugendlichen stehen, sollen regelmäßig die Möglichkeit erhalten, sich in diesem Bereich weiterzubilden. Bei Fragen oder Unsicherheiten steht der zuständige Kinderschutzbeauftragte als Ansprechpartner zur Verfügung.
Der Verein verpflichtet sich somit zur Einhaltung einheitlicher und verbindlicher Verhaltensregeln, die im Verhaltenskodex sowie in der Selbstverpflichtungserklärung für alle Mitwirkenden Personen festgelegt sind.
3. Partizipation und Risikoanalyse
Kinder und Jugendliche, ihre Eltern, Trainer*innen sowie ehrenamtlich Engagierte aus verschiedenen Bereichen wurden aktiv in die Entwicklung des Kinderschutzkonzepts vom SV DJK Grün-Weiß Spahnharrenstätte e.V. einbezogen. Aus Sicht des Vereins ist es für eine ganzheitliche und nachhaltige Wirkung entscheidend, die Inhalte des Konzepts regelmäßig zu überprüfen und im Sinne eines partizipativen Ansatzes weiterzuentwickeln.
Da Kinder und Jugendliche selbst am besten einschätzen können, wo potenzielle Gefährdungen in ihrem Vereinsumfeld bestehen, werden sie regelmäßig in eine Risikoanalyse ihres unmittelbaren Umfelds einbezogen. Ziel ist es, gemeinsam Orte und Situationen zu identifizieren, in denen Unsicherheiten oder Unwohlsein empfunden werden. Dies bezieht sich auf alle Bereiche der Kinder- und Jugendarbeit im Verein.
Die Ergebnisse dieser Risikoanalysen fließen in die Weiterentwicklung des Kinderschutzkonzepts ein. Gemeinsam mit den Betroffenen werden praxisnahe Lösungen erarbeitet, um ein möglichst sicheres und vertrauensvolles Umfeld für Kinder und Jugendliche im Verein zu schaffen.
4. Verhaltenskodex
Die Verhaltensvereinbarung ist ein essenzieller Bestandteil unseres Kinderschutzkonzepts und bildet die Grundlage für den respektvollen und sicheren Umgang mit Kindern und Jugendlichen in unserem Verein. Alle Verantwortlichen, darunter der Vorstand, die Abteilungsverantwortlichen, Trainerinnen und Trainer sowie Betreuerinnen und Betreuer, verpflichten sich, die in der Verhaltensvereinbarung festgelegten verbindlichen Verhaltensregeln einzuhalten (vgl. Anhang 1).
Unser Ziel ist es, eine Atmosphäre zu schaffen, in der sich Kinder und Jugendliche jederzeit geschützt, respektiert und wohl fühlen. Die Verhaltensvereinbarung wurde entwickelt, um sowohl das Risiko einer Kindeswohlgefährdung zu minimieren als auch Unsicherheiten im Umgang mit den jungen Vereinsmitgliedern zu verringern. Er dient als Leitfaden für den täglichen Umgang mit Kindern und Jugendlichen.
Die Vereinbarung orientiert sich an den Werten unseres Vereins und den Richtlinien unseres Kinderschutzkonzepts. Er ist von allen Verantwortlichen zu unterzeichnen, um die gemeinsame Verpflichtung zum Schutz der Kinder und Jugendlichen zu bekräftigen. Durch klare Verhaltensregeln möchten wir Missverständnisse vermeiden, eine positive Vereinsatmosphäre fördern und im Ernstfall eine schnelle, angemessene Reaktion sicherstellen.
Besonders im Blick haben wir den Schutz vor körperlicher, psychischer und sexueller Gewalt. Dabei ist es uns wichtig, dass auf unseren Sportstätten – sowohl auf dem Sportplatz am Höger Weg als auch in der Sporthalle an der Hauptstraße – kein Kind Angst haben muss, sich unwohl zu fühlen oder bedroht zu werden.
Darüber hinaus ist uns der respektvolle Umgang unter den Kindern und Jugendlichen selbst besonders wichtig. Da unsere Sportstätten regelmäßig von Kindern und Jugendlichen unterschiedlicher Herkunft, Alters, Geschlechts, Religion, kulturellem Hintergrund, Behinderung und sexueller Orientierung genutzt werden, ist es unser gemeinsames Ziel, eine inklusive und gewaltfreie Umgebung zu schaffen.
Die Verhaltensvereinbarung verpflichtet alle Verantwortlichen, aktiv gegen Grenzverletzungen und Gewalt vorzugehen, Vorfälle unverzüglich zu melden und präventiv für ein sicheres Umfeld zu sorgen. Nur so können wir gewährleisten, dass unsere Sportstätten Orte sind, an denen sich alle Kinder und Jugendlichen frei entfalten und am Vereinsleben teilnehmen können, ohne Angst oder Unsicherheit.
Mit der konsequenten Umsetzung diese Vereinbarung möchten wir eine Kultur des Respekts, der Achtsamkeit und des Schutzes fördern. Denn nur in einem sicheren Umfeld können unsere Kinder und Jugendlichen ihre sportlichen und persönlichen Fähigkeiten optimal entwickeln und positive Erfahrungen sammeln.
Die öffentliche Berichterstattung über die Vereinseigenen Aktivitäten des SV DJK Grün-Weiß Spahnharrenstätte e.V. im Bereich der Kinder- und Jugendarbeit sind für den Verein wichtig, jedoch birgt diese auch das Risiko, Kinder- und Jugendrechte zu verletzen. Damit die Kinder und Jugendlichen vor Gefahren wie Gewalt, Übergriffen oder Stigmatisierung zu schützen, wirkt der Verein darauf ein, dass jegliche Herstellung und Verbreitung medialer Inhalte die Würde und den Schutz der Kinder und Jugendlichen wahrt und ihre Identität schützt.
Aus diesem Grund verpflichtet der SV DJK Grün-Weiß Spahnharrenstätte e.V. jeden Berichterstattenden, die Kommunikationsstandards zu beachten.
5.1 Allgemeine Kommunikationsstandards zum Kinderschutz
Alle Medieninhalte beruhen auf den Werten von Respekt und Gleichheit und wahren die Würde der dargestellten Person(en). Dargestellt werden die Kinder und Jugendlichen als Persönlichkeiten und Akteure mit vielen Facetten und Potentialen. Auf eine Reduzierung von stereotypischen Rollen oder das Bedienen gängiger Klischees wird verzichtet. Um Inhalte für Medien zu erstellen, ist die schriftliche Zustimmung der betreffenden gesetzlichen Vertreter*innen und die mündliche Zustimmung der Kinder und Jugendlichen einzuholen. Die schriftliche Einverständniserklärung beinhaltet vorab eine intensive Aufklärung über den Zweck und Nutzung der einzelnen Medieninhalte und ist klar und verständlich. Es wird die Privatsphäre jeder Person zu jeder Zeit respektiert. Bei der Erstellung und Auswahl von Bildaufnahmen ist besonders darauf zu achten, dass die Kinder und Jugendlichen angemessen bekleidet sind (in Kleidung/Trikot des Vereins und/oder Sponsoren).
5.2 Verpflichtungserklärung externer Berichterstattender
Externe Berichterstattende werden zur Beachtung der Kinderschutz-Standards verpflichtet. Neben den oben genannten Kommunikationsstandards Verhaltensrichtlinien für den adäquaten Umgang mit Kindern und Jugendlichen enthalten die Richtlinien auch eine Empfehlung für die entsprechende Herstellung, Speicherung und Verbreitung medialer Inhalte. Die Vereinsmitglieder des SV DJK Grün-Weiß Spahnharrenstätte e.V. sind verpflichtet, Verstöße gegen diese Richtlinien, d.h. alle Beschwerden und Besorgnisse über unangemessene Medieninhalte, an die Kinderschutzbeauftragte Person oder den Vorstand zu melden. Grundsätzlich gelten die Beschwerdewege des Fallmanagements.
6. Akteure des Kinderschutzsystems im Verein
Damit das Kinderschutzkonzept nachhaltig umgesetzt und optimiert werden kann, bedarf es einer funktionierenden Zusammenarbeit verschiedener Gruppen bzw. Personen, die in den nachfolgenden Abschnitten vorgestellt werden.
Die oder der Kinderschutzbeauftragte ist für die Leitung und Koordination der Fachgruppe Kinderschutz verantwortlich und arbeitet eng mit dem internen Personal und externen Fachkräften zusammen. Sie oder er ist Ansprechpartner/in für alle Verdachtsfälle einer Kindeswohlgefährdung und beruft Sitzungen der Fachgruppe Kinderschutz ein. Weiterhin koordiniert diese Person anlassbezogen die Taskforce. Eine weitere Aufgabe ist die nachhaltige ganzheitliche Umsetzung des Kinderschutzkonzepts beim SV DJK Grün-Weiß Spahnharrenstätte e.V. und die Planung sowie Umsetzung von Weiterbildungsmaßnahmen im Bereich Kinderschutz. Außerdem überwacht die bzw. der Kinderschutzbeauftragte die Einhaltung der einzelnen Kinderschutz-Standards.
Die Beschwerdestelle ist eine unabhängige externe Fachstelle, die eingeschaltet werden kann, wenn Personen der Führungs- und Leitungsebene des SV DJK Grün-Weiß Spahnharrenstätte e.V. oder Mitglieder der Fachgruppe Kinderschutz in einem Verdachtsfall involviert sind. Außerdem unterstützt die Beschwerdestelle die Fachgruppe Kinderschutz und den bzw. die oder den Kinderschutzbeauftragten/n als externe Fachstelle bedarfsgerecht. Weiterhin kann sie zwecks Beratungsstelle kontaktiert werden. Als unabhängige Stelle dient sie zudem als Kontaktstelle für alle Personen innerhalb und außerhalb des Vereins, die einen Verdachtsfall beim SV DJK Grün-Weiß Spahnharrenstätte e.V. melden wollen.
6.3 Taskforce Kinderschutz
Die Taskforce Kinderschutz, die der Aufklärung eines Verdachtsfalls dient, wird einberufen, wenn ein Verdachtsfall auf Kindeswohlgefährdung vorliegt. Sie setzt sich aus der bzw. dem Kinderschutzbeauftragten, der Leitung der betroffenen Abteilung und bedarfsgerechten Vertretern/in der Fachgruppe Kinderschutz zusammen. Ergänzt wird sie durch den Vorstand die über den jeweiligen Vorfall informiert werden. Im Einzelfall können weitere Vereinsvertreter mit einbezogen werden.
7. Fallmanagement-System
Mit dem Kinderschutzkonzept und seinem Ablaufplan verfügt der SV DJK Grün-Weiß Spahnharrenstätte e.V. über ein Verfahren für den Umgang und die Verfolgung von Verdachtsfällen von Gewalt gegen Kinder und Jugendliche. Ziel ist es, eine adäquate und schnelle Untersuchung der jeweiligen Situation zu ermöglichen und Fälle von Gewalt gegen Kinder und Jugendliche frühzeitig zu erkennen sowie zu unterbinden. Grundlage aller Entscheidungen innerhalb des Fallmanagementsystems sind das Wohl und der Schutz des Kindes bzw. des oder der Jugendlichen. Der Zugang zu besonderen Hilfsangeboten wird sichergestellt, um weiteren Schaden von betroffenen Kindern und Jugendlichen abzuwenden. Entscheidungsträgerinnen und -trägern im Kinderschutzsystem wird ein Bezugsrahmen gegeben, der Informationsfluss an relevante Personen wird sichergestellt. Dieses System ist allen Vereinsmitgliedern des SV DJK Grün-Weiß Spahnharrenstätte e.V. bekannt, da sie über das Inkrafttreten der jeweils gültigen Fassung des Kinderschutzkonzepts schriftlich unterrichtet werden. Auch die Kinder und Jugendlichen im Umfeld des SV DJK Grün-Weiß Spahnharrenstätte e.V. werden über das Kinderschutzsystem und insbesondere über Beschwerde bzw. Meldewege informiert. Ferner sind alle vom SV DJK Grün-Weiß Spahnharrenstätte e.V. unterstützten Projekte über die Existenz, die Akteure und deren Zuständigkeiten im System informiert, um Verdachtsfälle melden zu können. Alle Personen, die in die Meldung, Aufklärung und Bearbeitung involviert sind, verpflichten sich, die gemeldeten Fälle streng vertraulich zu behandeln und die Identität von betroffenen Kindern, Jugendlichen, Informantinnen oder Informanten und beschuldigten Personen in angemessener Weise zu schützen. Darüber hinaus muss der Informationsfluss zum Kind beziehungsweise dessen unmittelbarem Umfeld sichergestellt sein.
Die Meldung eines Verdachtsfalls kann die Fachgruppe Kinderschutz oder den bzw. die Kinderschutzbeauftragte auf unterschiedlichen Wegen erreichen. Prinzipiell kann jede Person im und um den SV DJK Grün-Weiß Spahnharrenstätte e.V. einen Verdacht melden. Besonders bei sich verhärtenden Verdachtsfällen ist oberstes Ziel, den Schutz des Kindes bzw. des oder der Jugendlichen zu gewährleisten und den Fall nach Möglichkeit zur Anzeige zu bringen. Auch die Beschwerdestelle (vgl. Kapitel 6) kann von allen Personen kontaktiert werden.
Im Rahmen der Erfassung des Sachverhaltes werden bei Bedarf weitere Hintergrundinformationen
angefordert. Darüber hinaus steht es der Taskforce Kinderschutz jederzeit frei, weitere externe Unterstützung durch entsprechende externe Beratungsstellen hinzuzuziehen. Die einzelnen Schritte der Untersuchung sind:
1. Einberufung der Taskforce Kinderschutz durch die/den Kinderschutzbeauftragte/n
2. Überprüfung der vorliegenden Informationen anhand des Formulars zur Meldung von Verdachtsfällen
3. Entscheidung darüber, welche weiteren Personen in die Untersuchung einbezogen werden sollten
4. Klärung der Rollen und Verantwortlichkeiten
5. Sollten keine ausreichenden Informationen zur Einschätzung des Falls vorliegen: Beauftragung
einer beratenden Person (inkl. Verschwiegenheitserklärung)
6. Kontakt- und Gesprächsaufnahme mit den involvierten Personen (Person, die den Fall gemeldet hat, betroffenes Kind bzw. Jugendliche/r und beschuldigte Person etc.)
7. Einschätzung der Situation durch die Taskforce Kinderschutz, mit den möglichen Ergebnissen: Keine Kindeswohlgefährdung; keine Gefährdung, aber Verstoß gegen den Verhaltenskodex; (potenzielle) Kindeswohlgefährdung
8. Dokumentation der Untersuchung (Inhalt: Zusammenfassung, Beschreibung des Kontextes, Ablauf der Untersuchung mit Mitgliedern, Rollen, Verantwortlichkeiten und Kommunikationsabläufen, Ergebnisse, Erkenntnisse, Empfehlungen und Handlungsplan)
9. Information der beteiligten Personen über die Untersuchungsergebnisse und Maßnahmen Folgende Leitprinzipien sind bei Untersuchungen einzuhalten:
• Alle eingehenden Meldungen werden ernst genommen und umgehend bearbeitet.
• Die Taskforce Kinderschutz bewahrt größtmögliche Diskretion. Ein Verstoß gegen die Vertraulichkeit durch Mitglieder der Taskforce Kinderschutz kann (arbeits-)rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
• Alle involvierten Personen sind über die einzelnen Schritte der Untersuchung zu informieren.
• Handlungsorientierung ist stets das Interesse und Wohl des Kindes bzw. des oder der Jugendlichen. Der Schutz des Opfers muss gewährleistet werden.
• Die Grundsätze des Opferschutzes werden gewahrt. Dazu gehört die Berücksichtigung der Ausnahmesituation, in der sich Opfer von Gewalt befinden, die Vermittlung adäquater Hilfsangebote.
• Bei einer möglichen Befragung kann das Opfer von einer unterstützenden Vertrauensperson begleitet werden und hat bei Bedarf Anspruch auf Übersetzungshilfen.
• Die Bedürfnisse des Kindes bzw. des oder der Jugendlichen sind zu berücksichtigen.
• Für die beschuldigte Person gilt die Unschuldsvermutung, bis das Gegenteil bewiesen wird.
• Der/die Beschuldigte hat Anspruch auf einen eigenen Rechtsbeistand, die Begleitung einer Vertrauensperson bei Befragungen und ggf. Übersetzungshilfen.
• Die Befragung von Kindern und Jugendlichen erfolgt auf sensible Weise durch geschulte und erfahrene Spezialisten oder Polizistinnen bzw. Polizisten, um das Wohl der Kinder und Jugendlichen zu schützen und um strafrechtlich relevante, gerichtsverwertbare Aussagen der Kinder bzw. Jugendlichen qualitativ und zulässig zu erheben.
Bei Verdachtsfällen gegen Personen, die über den Verein Zugang zu Kindern bzw. Jugendlichen haben, bezieht die Taskforce Kinderschutz zwingend die disziplinarisch Vorgesetzten, die Personalabteilung und die Beschwerdestelle in die Fallbearbeitung mit ein. Darüber hinaus werden die Geschäftsführung und die Leitung Medien/Kommunikation je nach Falltiefe in den Prozess einbezogen. Zudem sollte unbedingt eine externe Fachorganisation zur Beratung hinzugezogen werden. Tritt der Verdachtsfall auf, so wird im Einklang mit der Gesetzeslage (arbeitsrechtliche und/oder strafrechtliche Einordnung) das weitere Vorgehen abgestimmt. Basierend auf den gesammelten Ergebnissen zum einzelnen Sachverhalt können sich folgende Fallbewertungen ergeben:
7.3.1 VERDACHT ERHÄRTET SICH NICHT
Es kann notwendig sein, Rehabilitierungsmaßnahmen z.B. für die zu Unrecht verdächtigte Person einzuleiten.
7.3.2 VERSTOß GEGEN INTERNE VERHALTENSRICHTLINIEN
Liegt ein Verstoß gegen die Verhaltensrichtlinien oder andere interne Richtlinien des SV DJK Grün-Weiß Spahnharrenstätte e.V. vor, der aber definitiv keinen strafrechtlichen Tatbestand erfüllt, folgt eine Aufklärung, Sensibilisierung oder Sanktionierung, im Sinne des Kinderschutzkonzeptes des SV DJK Grün-Weiß Spahnharrenstätte e.V.. In diesen Prozess wird auch der geschäftsführende Vorstand eingebunden. Gegenüber Personen, die über den Verein Zugang zu Kindern bzw. Jugendlichen haben, kann beispielsweise ein Aufklärungsgespräch oder ein Verbot künftiger Besuche und Teilnahmen an Veranstaltungen o. ä. ausgesprochen werden.
7.3.3 VERDACHT BESTÄTIGT SICH
Stellt sich heraus, dass sich der Verdacht bestätigt und sich auf einen strafrechtlich relevanten Tatbestand beziehen könnte, wird der Fall in der Regel an die zuständigen staatlichen Strafverfolgungsbehörden weitergeleitet. In Ausnahmefällen können Opferschutzgründe es erforderlich machen, von einer Strafanzeige abzusehen. Neben den strafrechtlichen Konsequenzen werden vom SV DJK Grün-Weiß Spahnharrenstätte e.V. (arbeits-)rechtliche Maßnahmen gegenüber den fraglichen Vereinsvertreter (z. B. Freistellung, Abmahnung, Kündigung) ausgesprochen. Die Umsetzung der definierten vereinsspezifischen Maßnahmen obliegt der Verantwortung der jeweilig disziplinarisch Vorgesetzten und des geschäftsführenden Vorstands der SV DJK Grün-Weiß Spahnharrenstätte e.V. Eine spezifische Sanktion des SV DJK Grün-Weiß Spahnharrenstätte e.V. für Personen, die über den Verein Zugang zu Kindern haben, kann beispielsweise die Beendigung der Zusammenarbeit sein.
Alle involvierten Personen werden über den Ausgang der Untersuchung sowie über getroffene Maßnahmen informiert. Jeder einzelne Fall, der von der Taskforce Kinderschutz des SV DJK Grün-Weiß Spahnharrenstätte e.V. bearbeitet wurde, wird nach vorgegebenen Formularen abschließend dokumentiert. Dabei werden die gesetzlichen Vorschriften zum Datenschutz strikt gewahrt. Die Dokumentationspflicht obliegt der Verantwortung des/der Kinderschutzbeauftragten, der/die darin von den Mitgliedern der Taskforce Kinderschutz unterstützt wird.
7.5 Schutzmaßnahmen für Betroffene und Jugendliche
Die bei Verdachtsfällen betroffenen Kinder bzw. Jugendlichen bedürfen des sofortigen Schutzes durch die Kinderschutzbeauftragte bzw. den Kinderschutzbeauftragten und/ oder durch die Vertrauenspersonen aus ihrem Umfeld. Dazu werden im Rahmen der Möglichkeiten jene Personen und Instanzen identifiziert, informiert und unterstützt, die über unterschiedliche erforderliche Maßnahmen direkt und unmittelbar zum Schutz und Wohl des Kindes bzw. des oder der Jugendlichen beitragen und Sorge für den Zugang zu besonderen Hilfsangeboten tragen. Von den Sorgeberechtigten können ausgebildetes Fachpersonal, z. B. Psychologinnen oder Psychologen, herangezogen, medizinische Versorgungsmaßnahmen eingeleitet und andere staatliche oder nichtstaatliche Institutionen eingeschaltet werden. Es wird grundsätzlich sichergestellt, dass die in Verdacht stehende Person keinerlei Kontakt mehr zu dem Kind bzw. der oder dem Jugendlichen aufnehmen kann. In jedem Verdachtsfall stehen das Kind bzw. der oder die Jugendliche im Mittelpunkt des Interesses. Zu allen geplanten Schutzmaßnahmen sollte das Kind bzw. der oder die Jugendliche gehört und seine oder ihre Meinung bei allen weiteren Absprachen und Schutzmaßnahmen Beachtung finden.
8. Prävention und Kooperation mit Fachleuten
Um angemessene Präventionsangebote zu schaffen, sind drei Phasen im Vorfeld zu unterscheiden, denn durch die Sicherheit im eigenen Handeln und die offene Kommunikation dessen kann das Thema Kinderschutz präventiv angegangen werden.
Schritte zur Prävention:
• Regelmäßiger Alltagsaustausch zwischen den Betreuern, Trainern und Verantwortlichen innerhalb der Mannschaften sowie des gesamten Vereins.
• Bewusstes Handeln unter Berücksichtigung der aufgestellten Richtlinien führen bestenfalls zu einer Verinnerlichung der Thematik.
• Regelmäßige themenspezifische Angebote für interne Schulungen, Auffrischungen, Kurse.
• Partnerschaften des Vereins z.B. mit den ortsansässigen Institutionen (Schule, Kita, etc.) sind dahingehend zu vertiefen, so dass hier auch auf bereits bestehende Strukturen zurückgegriffen werden kann. Vom Informations- und Erfahrungsaustausch könnten beide Partner profitieren.
• Ausbau der lokalen Kooperationspartner zum Thema Kinderschutz. Offenheit für die Zusammenarbeit mit beispielsweise dem Jugendamt, dem Kinderschutzbund, Logo, dem KSB, der Sportjugend oder auch der Polizei.
Schritte zur Prävention:
• Beratung innerhalb der Mannschaften bzw. des Vorstands, sodass gemeinsam die Situation möglichst richtig eingeschätzt werden kann.
• Hinzuziehung einer Fachgruppe, die zum Thema Kinderschutz regelmäßig tagt.
• Rückgriff auf die o. a. Kooperationspartnern, die Informationen und Sichtweisen besser einordnen zu können und dadurch handlungssicherer agieren.
• Hinzuziehen einer insoweit erfahrenen Fachkraft für Kindeswohlgefährdung (z.B. Mitarbeiter oder Mitarbeiterinnen des Jugendamts, etc.)
o Etwaige Stellen: Logo Lingen, Deutscher Kinderschutzbund Emsland-Mitte, efle-Beratung
• Leitfaden für das Handeln in Verdachtsfällen mit den Kontaktdaten der Fachgruppe Kinderschutz, des Vorstandes sowie ggf. den notwendigen Kooperationspartnern.
Grundsätzlich gilt es neben allen Mannschaftsverantwortlichen auch die Eltern und Zuschauer für dieses Thema zu sensibilisieren. Um dieses Ziel zu erreichen, sollte regelmäßig auf das Thema aufmerksam gemacht werden und das Thema Kinderschutz in unserem Verein SV DJK Grün-Weiß Spahnharrenstätte e.V. angesprochen werden. Neben dauerhaften Aktionen innerhalb des Vereins, könnte eine Sensibilisierung auch in Zusammenarbeit mit verschiedenen Trägern und Organisationen beispielsweise an Spiel- oder Veranstaltungstagen umgesetzt werden.
9. Anhänge
Anhang 1: Verhaltensrichtlinien für Verantwortliche (Vorstand, Abteilungsverantwortliche, Trainerinnen und Trainer, Betreuerinnen und Betreuer) des SV DJK Grün-Weiß Spahnharrenstätte e.V.
Anhang 2: Satzung des SV DJK Grün-Weiß Spahnharrenstätte e.V.
Anhang 1
Verhaltensrichtlinien für Verantwortliche
Vorstand, Abteilungsverantwortliche, Trainerinnen und Trainer, Betreuerinnen und Betreuer des SV DJK Grün-Weiß Spahnharrenstätte e.V.
Name: ___________________________ Vorname: ___________________________
Ich verpflichte mich, …
• das Kinderschutzkonzept des SV DJK Grün-Weiß Spahnharrenstätte e.V. in seiner jeweils gültigen Fassung gewissenhaft zu beachten und umzusetzen.
• die Verhaltensvereinbarung und die Verhaltensrichtlinien einzuhalten und sie allen Verantwortlichen im Verein bekanntzumachen.
• bei Zweifeln, Verdachtsfällen oder Vorfällen unverzüglich zu handeln und diese dem Kinderschutzteam oder der zuständigen Vertrauensperson im Verein zu melden.
• alles in meiner Macht Stehende zu tun, dass in meiner Arbeit im Verein keine Grenzverletzungen und keine sexualisierte Gewalt möglich wird.
Ich werde…
• im Umgang mit Kindern und Jugendlichen eine altersgerechte und respektvolle Sprache verwenden. Das bedeutet, dass Kinder und Jugendliche freundlich, ermutigend und wertschätzend angesprochen werden und auf eine gewaltfreie Ausdrucksweise zu achten ist.
• keine zweideutigen oder anzüglichen Formulierungen verwenden.
• den Kindern und Jugendlichen keine sexuell anzüglichen oder pornografischen Darstellungen zeigen oder zugänglich machen.
• den Schutzraum und die Privatsphäre der Kinder und Jugendlichen respektieren, indem ich unnötigen oder unangemessenen Körperkontakt, wie Kontakt zu äußeren Geschlechtsorganen, vermeide. Hiervon ausgenommen sind notfallmedizinische Maßnahmen bis zum Eintreffen von medizinisch geschultem Personal.
• nicht gemeinsam mit den mir anvertrauten Kindern oder Jugendlichen duschen oder übernachten.
• mich nicht vor Kindern oder Jugendlichen entkleiden und nach Möglichkeit eine separate Umkleidekabine oder andere Zeit für meinen Kleiderwechsel nutzen.
• kein Kind oder Jugendlichen in meinen privaten Bereich (Haus, Wohnung, Garten, o.ä.) ohne Begleitung eines weiteren Erwachsenen mitnehmen.
• ein nicht leibliches Kind und leiblichen Jugendlichen nicht bei mir oder einem anderen Verantwortlichen des Vereins übernachten lassen. Dies ist eine untragbare Grenzüberschreitung.
• bedenken, dass körperliche Berührungen unterschiedlich wahrgenommen werden können und potenziell schädlich sein können. Deshalb bevorzuge ich verbale Unterstützung gegenüber physischem Kontakt.
• Unterstützung stets verbal begleiten und die persönlichen Grenzen der Kinder und Jugendlichen achten.
• keine geheimen Absprachen mit einzelnen Kindern treffen und jegliche Vereinbarungen öffentlich mit anderen Verantwortlichen teilen.
• jegliche Form von Gewalt vermeiden, sei es körperliche, emotionale oder sexuelle Übergriffe.
• die Vielfalt der Kinder und Jugendlichen respektieren und vorurteilsfrei handeln.
• meine Vorbildfunktion wahrnehmen, meine Position nicht ausnutzen und die geltenden Regeln einhalten. Hierbei achte ich stets darauf, dass mindestens ein weiterer Erwachsener in der Nähe ist.
• den Gedanken des Fairplay vermitteln und respektvoll mit den Kindern und Jugendlichen umgehen.
• keine Fotos oder Videos ohne ausdrückliche Zustimmung der Kinder, Jugendlichen und deren Erziehungsberechtigten aufnehmen.
• keine Geschenke oder Vergünstigungen nach sportlichem Erfolg an Kinder ausgeben, ohne dies im Vorfeld mit einer anderen verantwortlichen Person abzusprechen.
• mein eigenes Verhalten regelmäßig reflektieren und bei Anzeichen von Eigen- oder Fremdgefährdung den Kontakt zur kinderschutzbeauftragten Person im Verein suchen.
• mich verpflichten aktiv einzugreifen, wenn Verstöße gegen die Richtlinien festgestellt werden.
______________________________ ______________________________
Ort, Datum Unterschrift
Anhang 2
Satzung für den Sportverein DJK Grün-Weiß Spahnharrenstätte e.V.
§ 1 Name, Wesen, Sitz, Rechtsform
1. Der Verein führt den Namen: Sportverein DJK Grün-Weiß Spahnharrenstätte e.V. (im Folgenden der Verein). Der Namensteil „DJK" ist die Abkürzung für „Deutsche Jugendkraft".
2. Der Verein wurde 1923 gegründet. Er ist Mitglied des DJK-Diözesanverbandes, des katholischen Sportverbandes der Diözese Osnabrück, dem er seine Satzung sowie deren Änderung zur Genehmigung vorlegt. Der DJK Grün-Weiß Spahnharrenstätte ist ökumenisch offen.
3. Der Verein hat seinen Sitz in Spahnharrenstätte.
4. Der Verein ist im Vereinsregister eingetragen.
§ 2 Ziele und Aufgaben
1. Der Verein will sachgerechten Sport ermöglichen und der gesamtmenschlichen Entfaltung nach der Botschaft Christi dienen. Er vertritt das Anliegen des Sports in Kirche und Gesellschaft. Diesen Zielen dienen insbesondere folgende Aufgaben:
2. Er fördert Leistungs- und Breitensport, Sportethos und Lebensgestaltung aus dem Glauben. Verwirklicht wird dies durch Turniere und den Einsatz von Übungsleitern der verschiedenen Sparten.
1. Er dient seinen Mitgliedern, indem er ihren Sport fördert, ihnen Lehr- und Bildungsarbeit anbietet und ihre Anliegen in der Öffentlichkeit vertritt.
2. Er vertritt das Anliegen des Sports in den katholischen Organisationen und Einrichtungen der Pfarrgemeinde bzw. des Dekanates Emsland Nord und bietet dort seine Hilfe an.
3. Er fördert den Sport und arbeitet mit dessen Verbänden und Institutionen zusammen.
4. Er ist bereit, Aufgaben in Kirche und Gesellschaft verantwortlich mitzutragen.
7. Der Verein ist selbstlos tätig, er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder des Vereins erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durchunverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
§ 3 Mitgliedschaft
1. Mitglieder des Vereins sind die Personen, die sich ihm unter Anerkennung seiner Satzung angeschlossen haben.
2. Die Aufnahme in den Verein erfordert einen schriftlichen Antrag. Über den Antrag entscheidet der Vorstand.
1. Der Ausschluss aus dem Verein kann durch Beschluss des Vorstandes erfolgen, wenn das Mitglied seine Pflichten nicht erfüllt oder in Haltung und Führung der Satzung des DJK-Diözesanverbandes Osnabrück oder dieser Satzung wesentlich widerspricht.
2. Der Austritt aus dem Verein erfordert eine schriftliche Erklärung an den Verein. Der Austritt wird nach Erfüllung aller bestehenden Verpflichtungen am Ende des Quartals wirksam.
3. Die Mitglieder sind verpflichtet,
. die Ziele und Aufgaben des Vereins gemäß dieser Satzung zu vertreten;
. an den gemeinsamen Veranstaltungen und Tagungen des Vereins teilzunehmen;
. die Beschlüsse des Vereins auszuführen;
. die Beiträge, deren Höhe und Fälligkeit die Mitgliederversammlung festsetzt, in Form von Geld zu leisten.
§ 4 DJK-Sportjugend
Der Verein erkennt die Eigenständigkeit seiner Sportjugend im Rahmen dieser Satzung an. Für sie ist grundsätzlich die „DJK-Jugendordnung" verbindlich. Die DJK-Sportjugend führt und verwaltet sich selbstständig und entscheidet in eigener Zuständigkeit über die Verwaltung und Verwendung der ihr zufließenden Mittel.
§ 5 Organe
Organe des Vereins sind:
. Mitgliederversammlung;
. Vorstand;
. Fachausschüsse
§ 6 Mitgliederversammlung
1. Die Mitgliederversammlung ist das oberste Organ des Vereins. Sie hat die Angelegenheiten des Vereins durch Beschlussfassungen zu ordnen. Sie ist zuständig für sämtliche Angelegenheiten des Vereins, soweit nicht diese Satzung oder sie selbst andere Zuständigkeiten bestimmen.
2. Stimmberechtigt sind alle Mitglieder ab 18 Jahre und alle Vorstandsmitglieder.
3. Die Mitgliederversammlung wird vom Vorstand regelmäßig einmal im Jahr einberufen. Außerdem ist sie einzuberufen, wenn wenigstens ein Drittel der Mitglieder dies schriftlich unter der Angabe von Gründen verlangt. Die Einberufung erfolgt schriftlich unter Angabe der Tagesordnung durch Aushang am „sog. schwarzen Brett der Gemeinde Spahnharrenstätte gegenüber der Kirche“ und unter Einhaltung einer Frist von mindestens zwei Wochen. Über die Mitgliederversammlung wird ein Ergebnisprotokoll angefertigt, das von zwei Vorstandsmitgliedern zu unterzeichnen ist.
§ 7 Vorstand
1. Der Vorstand leitet den Verein gemäß den Zielen und Aufgaben dieser Satzung. Es führt die Beschlüsse der Mitgliederversammlung aus.
Der Vorstand i. S. d. § 26 BGB setzt sich zusammen aus:
Drei in der Mitgliederversammlung mit einfacher Mehrheit gewählten Personen,
der geschäftsführende Vorstand.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich jeweils durch zwei Mitglieder des Vorstandes im Sinne des § 26 BGB gemeinschaftlich vertreten.
Die Mitglieder des Vorstandes werden von der Jahreshauptversammlung auf die Dauer von 2 Jahren gewählt. Wiederwahl ist unbegrenzt zulässig.
Unterstützt wird der Vorstand von bis zu 5 in der Jahreshauptversammlung gewählten Beisitzern/Fachausschüssen.
Der Jugendwart und ggf. der stellv. Jugendwart wird von den Betreuern / Trainern der Jugendmannschaften gewählt und von der Mitgliederversammlung jedes Jahr bestätigt.
2. Der Vorstand ist notfalls ermächtigt, beim Ausscheiden oder sonstiger dauernder Verhinderung von Mitgliedern von Vereinsorganen deren verwaistes Amt bis zur nächsten Jahreshauptversammlung durch geeignete Mitglieder des Vereins zu besetzen.
3. Intern werden der Geschäftsführer, der Schriftwart und der Kassenwart bestimmt.
§ 7.1 Vereinsfachausschüsse
Die Vereinsfachausschüsse werden für die im Verein betriebene/n Sportart/en gebildet. Sie werden auf die Dauer von 2 Jahren gewählt. Sie setzt/setzen sich zusammen aus dem Obmann. Durch Beisitzer kann der Obmann unterstützt werden.
Aufgabe ist, die sportliche Ausbildung dieser Sportart zu bestimmen, die Übungs- und Trainingsstunden anzusetzen und die vom zuständigen Fachverband oder seinen Gliederungen gefassten Beschlüsse innerhalb des Vereins zu verwirklichen.
§ 7.2 Kassenprüfer
Die von der Jahreshauptversammlung auf jeweils ein Jahr zu wählenden Kassenprüfer haben gemeinschaftlich, mindestens einmal im Jahr, eine detaillierte Kassenprüfung vorzunehmen. Deren Ergebnis ist in der Jahreshauptversammlung mitzuteilen.
Bei den alljährlichen Wahlen muss jeweils mindestens ein Kassenprüfer gewählt werden, der im Vorjahr nicht als Kassenprüfer oder Vorstandsmitglied tätig war.
§ 8 Austritt
1. Der Austritt des Vereins aus dem DJK-Diözesanverband darf nur in einer mit dem Tagesordnungspunkt „Austritt des Sportvereins DJK GW Spahnharrenstätte" einberufenen Mitgliederversammlung beschlossen werden. Dazu ist eine Ladungsfrist von einem Monat erforderlich. Einzuladen ist auch der Vorstand des DJK-Diözesanverbandes Osnabrück. Der
Austrittsbeschluss bedarf einer absoluten 3/4 Mehrheit der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder.
§ 9 Auflösung
1. Die Auflösung des Vereins darf nur in einer mit dem Tagesordnungspunkt „Auflösung des Sportvereins DJK GW Spahnharrenstätte" einberufenen Mitgliederversammlung beschlossen werden. Dazu ist eine Ladungsfrist von einem Monat erforderlich. Einzuladen ist auch der Vorstand des DJK-Diözesanverbandes Osnabrück. Der Auflösungsbeschluss bedarf einer absoluten 3/4 Mehrheit der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder. Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall seines steuerbegünstigten Zwecks fällt das Vermögen des Vereins an die politische Gemeinde Spahnharrenstätte, die es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige Zwecke zu verwenden hat.
2. Liquidator ist der Vorstand im Sinne des § 26 BGB
§ 10 Satzungsänderungen
Der Vorstand ist berechtigt, die Satzungsänderung, die aufgrund von Anforderungen und Beanstandungen des Gerichts / der Behörden erforderlich werden sollten, in eigener Zuständigkeit zu beschließen.